§ 218 StGB streichen! Schluss mit 150 Jahren Kriminalisierung!

Mit einer demonstrativen Aktion am 15. Mai 2021 um 14 Uhr auf dem Liebfrauenberg beteiligt sich das Bündnis Frankfurt für Frauen*rechte an den Protesten aus Anlass des 150 jährigen Bestehens des § 218 StGB.

Am 15. Mai des Jahres 1871 wurde der Paragraf 218 in das Strafgesetzbuch des deutschen Kaiserreiches aufgenommen. Er stellt einen Schwangerschaftsabbruch einer Tötung gleich und brandmarkt Frauen als Straftäterinnen.

Der § 218 stammt aus einer Zeit, in der die Rechte von Frauen nur über den Ehemann im Familienrecht definiert waren.

Er stammt aus einer Zeit, in der Frauen nicht allein geschäftsfähig waren, nicht arbeiten, kein Geld besitzen, nicht wählen und nicht studieren durften.

Er stammt aus einer Zeit, in der Frauen kein Recht auf eine eigene Sexualität, kein Recht auf ihre Kinder hatten, ihr Sex nur der Fortpflanzung und Produktion von Untertanen dienen durfte.

Viele dieser Ungeheuerlichkeiten konnten inzwischen durch den Kampf von Frauenrechtlerinnen beseitigt werden.

Nur der § 218 StGB  hat in Deutschland den Zusammenbruch des Kaiserreichs, zwei Weltkriege, zwei Frauenbewegungen und schließlich die deutsche Einheit überstanden.

Der Kampf um das Recht auf den eigenen Körper, eigene Sexualität, auf reproduktive Rechte ist immer noch nicht gewonnen. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund der strafgesetzlichen Regelung wird der Schwangerschaftsabbruch zu wenig zum Gegenstand der gynäkologischen Fachärzt*innenausbildung gemacht, was zusätzlich zu der mangelhaften medizinischen Versorgung in Deutschland beiträgt. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet.

Die §§ 218 ff StGB müssen endlich gestrichen werden.

Es gibt keine Gleichberechtigung ohne reproduktive Selbstbestimmung.

Es ist die letzte, aber elementar wichtige Bastion, die es endlich zu stürmen gilt. Sie ist zentral für das hier vorherrschende Rollenverständnis, für die Bevormundung, Entrechtlichung und Kriminalisierung von Frauen. Die Einschränkung der reproduktiven Rechte steht an erster Stelle auf der Agenda aller organisierten Rechten. Das haben u.a. die sogenannten Mahnwachen vor pro familia deutlich gemacht.

Der Paragraf 218, die Kriminalisierung eines Schwangerschaftsabbruchs als Tötungsdelikt, muss endlich in Deutschland, wie in vielen anderen europäischen Ländern, gestrichen werden.

Wir rufen die Politik auf, die Streichung von § 218 und § 219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern.

Wir fordern den freien und unbeeinträchtigten Zugang zu wohlwollender, kompetenter und kostenloser Beratung und medizinischer Versorgung.

 

Wir unterstützen den Aufruf der German Alliance for Choice.

#wegmit218 #150jahrewiderstand #wegmit219a 

https://www.mehralsdudenkst.org/

https://www.change.org/wegmit218

Mach mit

 

  • 218 STREICHEN – SCHLUSS MIT 150 JAHREN KRIMINALISIERUNG

Aktion des Bündnis FRANKFURT FÜR FRAUEN*RECHTE

am 15. Mai 2021 um 14 Uhr auf dem Liebfrauenberg