Unsere Forderungen

Die Stadt Frankfurt stellt durch Auflagen sicher, dass Frauen* die Beratungsstelle von pro familia unbeeinträchtigt aufsuchen können

Das Land Hessen hält an seiner mit der Handreichung des Ministers des Inneren getroffenen Rechtsauffassung fest

 Bundesregierung und Bundestag treffen umgehend eine rechtssichere, bundesweite gesetzliche Regelung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ratsuchender Frauen* und unbeeinträchtigtem Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatung

FRAUEN*RECHT ist MENSCHENRECHT!

Seit inzwischen fünf Jahren versuchen Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von pro Familia in der Palmengartenstraße in Frankfurt mit sogenannten Mahnwachen Einfluss auf ratsuchende Frauen* zu nehmen.

Wochenlang bauen sie sich dort auf und drangsalieren und bedrängen Besucher*innen u.a. durch laute Gebete und Gesänge und große Schockplakate. Und das VG Frankfurt will ihnen das mit der Entscheidung vom 16.12.2021 unter Verweis auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zugestehen! „Frauen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, müssten es aushalten, dabei mit anderen „Meinungen“ konfrontiert zu werden.“

NEIN – DAS MÜSSEN SIE NICHT!

Versammlungen vor Beratungsstellen müssen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der ratsuchenden Frauen* unterbleiben!

Grundrechtskonflikte zu Lasten von Schwangeren zu regeln ist frauenverachtend.

Mahnwachen und dergleichen vor Schwangerenberatungsstellen finden überall in Deutschland statt. Es ist inakzeptabel, dass die staatliche Schutzpflicht für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frauen* bislang jeweils von den Ordnungsämtern der von Mahnwachen betroffenen Kommunen einzeln vor Gericht durchgefochten werden müssen.

Bundestag und Bundesregierung müssen umgehend tätig werden.

Bis zu dieser bundesgesetzlichen Reglung erwarten wir, dass die Ordnungsbehörde der Stadt mit Auflagen wie im Vorjahr den unbeeinträchtigten freien Zugang zu Beratung sicherstellt.

Das Urteil des VG Frankfurt hat keine Rechtskraft.